Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dauris
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur besseren Lesbarkeit wird DAURIS als Auftragnehmer bezeichnet.

 

I ) ALLGEMEIN

1.1 TÄTIGKEITEN
Der Anbieter übt hauptsächlich eine Tätigkeit der Beratung und des Verkaufs von Leistungen und Produkten aus.

Diese Tätigkeit umfasst insbesondere: persönliche Beratung und Behandlung, Seminare, Feng Shui, den Verkauf von Steinen und anderen Produkten.

1.2 KOSTENVORANSCHLAG
Der Anbieter hat zuvor auf Anfrage des Kunden kostenlos einen Kostenvoranschlag erstellt, der den Angaben und Bedürfnissen des Kunden entspricht.

Die vom Anbieter erstellten Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

Diese Frist beginnt am Tag der Erstellung des Kostenvoranschlags durch den Anbieter.
Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Anbieter einen neuen Kostenvoranschlag mit eventuell abweichenden Preisbedingungen erstellen.

1.3 ANNAHME
Der Kunde nimmt den Kostenvoranschlag verbindlich, unwiderruflich, frei und informiert an.

Der Kunde hat sich zuvor vergewissert, dass die Gesamtheit der gewünschten Leistungen oder Produkte im Kostenvoranschlag aufgeführt wurde.

Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, die zusätzlichen Arbeiten gemäß seiner üblichen Preisgestaltung in Rechnung zu stellen.

1.4 GEMÄSS DER WARNUNG AUF DER VORDERSEITE
Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und ihnen vorbehaltlos zustimmt.

Der Kunde erklärt außerdem ausdrücklich, dass die Bestellung seinen Bedürfnissen entspricht, und er erklärt, dass er nicht unter irgendeiner Maßnahme zum Schutz von Volljährigen im Sinne der Artikel 489 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches steht.

 

II) AUSFÜHRUNGSFRISTEN

Die Fristen für die Ausführung werden dem Kunden auf einfache Anfrage mitgeteilt.
Die Lieferfristen sind jedoch in jedem Fall nur als Richtwerte angegeben.

Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass jede Verzögerung keine Kosten, Entschädigungen oder Strafen zu Lasten des Auftragnehmers nach sich ziehen kann.

 

III ) BESTELLUNG

3.1 VERBINDLICHER UND ENDGÜLTIGER CHARAKTER
Die Unterzeichnung des Kostenvoranschlags oder des Bestellscheins durch den Kunden verleiht diesem einen festen und endgültigen Charakter.
Die Bestellung gilt als bestätigt, wenn der Kostenvoranschlag oder der Bestellschein vom Kunden unterzeichnet wurde, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.

Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person, gilt der Kostenvoranschlag als angenommen, wenn er mit dem Stempel der Organisation, dem Namen, den Vornamen, den Eigenschaften und der Unterschrift der Person, die sich verpflichtet, versehen ist.

3.2 NEUER KUNDE
Jeder neue Kunde ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags (ohne MwSt.) des Kostenvoranschlags zu leisten.

Die Anzahlung ist bei der Unterzeichnung des Angebots oder der Bestellung zu leisten.
Andernfalls wird keine Leistung erbracht.

3.3 ANNULLIERUNG
Wie bereits erwähnt, kann der Anbieter keine Widerrufsfrist einräumen.
Jede Stornierung nach Unterzeichnung des Kostenvoranschlags oder des Auftragsformulars führt zur Zahlung einer Entschädigung durch den Kunden gemäß den folgenden Modalitäten.

3.4 ENTSCHÄDIGUNGEN BEI STORNIERUNGEN
Jede Stornierung durch den Kunden führt zur Zahlung einer nicht eingrenzbaren Pauschalentschädigung.

Die Höhe dieser vertraglich vereinbarten Kündigungsentschädigung beträgt 50 % des Gesamtbetrages des Kostenvoranschlags oder des Auftragsscheins.

Eventuell zuvor geleistete Anzahlungen werden in entsprechender Höhe einbehalten und gegebenenfalls auf erste Aufforderung des Auftragnehmers ergänzt.

 

IV ) PREISE

4.1 DEFINITION
Der vereinbarte Preis versteht sich für die Gesamtheit der im Kostenvoranschlag, Auftrag oder Bestellschein definierten Leistungen.
Der Preis gilt als netto, fest und garantiert unter den in Punkt (1.2) dargelegten Vorbehalten.

Alle zusätzlichen Leistungen, insbesondere in Form eines Mehrwerts, die nur auf Wunsch des Kunden erfolgen können, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 PORTO
Die Höhe des Portos wird bei der Erstellung des Kostenvoranschlags festgelegt.
Ihr Betrag ist am Tag der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags oder Bestellscheins zu zahlen.

4.3 LIEFERUNG
Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden.
Lieferungen durch den Dienstleister werden gesondert auf der Grundlage von 1 € pro km (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt, z. B. für Feng Shui.

 

V ) WIDERSPRUCH

Jeder Einspruch gegen einen zur Zahlung eingereichten Scheck außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle wird als Ausstellung eines ungedeckten Schecks betrachtet.

Der Kunde muss alle Kosten tragen, die durch einen schuldhaften Einspruch entstehen, und in jedem Fall auf erste Aufforderung des Anbieters den Einspruch sofort aufheben, damit der Scheck vertreten und bezahlt werden kann.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Bank von dieser ausdrücklichen Situation zu benachrichtigen.

Dieser könnte dann gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.

 

VI ) EIGENTUMSVORBEHALT

Mit der Lieferung der Produkte geht das Eigentum auf den Kunden über.
Solange die Produkte nicht vollständig an den Auftragnehmer bezahlt wurden, hat der Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Beträge ohne besondere Mitteilung oder Genehmigung.

In diesem Fall muss der Kunde die Ware in gutem Glauben verwahren.
Bis zur tatsächlichen Zahlung trägt der Kunde die Risiken im Zusammenhang mit der Zerstörung, dem Verlust oder allen Schäden, die die erworbenen Produkte betreffen können.

 

VII ) INFORMATIK UND FREIHEITEN

DAURIS verarbeitet die gesammelten personenbezogenen Daten der Nutzer unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und unter den Bedingungen, die in der Politik zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf meiner Website dargelegt sind.

 

VIII ) ZAHLUNGSFRIST

8.1
Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt der Anbieter keine Zahlungsfristen.Rechnungen sind an dem in der Rechnung angegebenen Tag zahlbar.

Gemäß Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) wird bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag eine pauschale, besondere und eigenständige Entschädigung in Höhe von 40 € fällig, wobei etwaige höhere Einziehungskosten, die zu Lasten des Kunden gehen, nicht berücksichtigt werden.

8.2
Für jeden Verzug, der eine Eintreibung erforderlich macht, wird, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, als Strafklausel eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der geschuldeten Beträge zuzüglich Eintreibungskosten und eines um 5 Punkte erhöhten Zinssatzes fällig.

 

IX ) GERICHTSSTANDSKLAUSEL

Im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen sind ausschließlich die Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts Colmar zuständig.
Diese Klausel gilt im Fall von einstweiligen Verfügungen, Zwischenanträgen, mehreren Beklagten und im Fall von Handelsstreitigkeiten.

Das auf alle Streitigkeiten oder Anfechtungen im Zusammenhang mit der Bildung oder Ausführung der vorliegenden Vereinbarung anwendbare Recht ist das französische Recht in der am Tag der Unterzeichnung geltenden Fassung.